Lebenslagen
Katastrophenschutz
Stand: 18.12.2022
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
- Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse
- Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
- Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
- Digitalfunk BOS; Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten
- Hochwasser; Herausgabe von Warnmeldungen
- Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung
- Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
- Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels
- Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
- Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
- Werkfeuerwehr; Beantragung der Anerkennung