Lebenslagen
Kindergartenbetreuung
Stand: 06.04.2022
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung
- Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge