Aufgaben und Dienstleistungen
Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.11.2024
Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Bearbeitungsdauer
Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Kosten
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen zu Führungszeugnissen - Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html - Informationen zur AusweisApp
https://www.ausweisapp.bund.de/home
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Anita Kanis
Telefon: | 09228/9996-30 |
E-Mail: | kanis@kasendorf.de |
Raum: | 19 |
tätig für: | StandesamtEinwohnermeldeamtPassamt |
Christopher Weggel
Telefon: | 09228/9996-20 |
E-Mail: | weggel@kasendorf.de |
tätig für: | OrdnungsamtPassamtBauamtEinwohnermeldeamt |
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