Aufgaben und Dienstleistungen

Marktgebühren; Erhebung

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.10.2024

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).

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Telefon:09228/9996-0
E-Mail:gross@kasendorf.de
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E-Mail:kanis@kasendorf.de
Raum:19
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E-Mail:pichl@kasendorf.de
Raum:15
tätig für:Kasse

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Christopher Weggel

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Antonia Schramm

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tätig für:RentenangelegenheitenHauptverwaltungBauamtGewerbesteuer